Mit Beginn des Jahres 2024 wurde Photovoltaik in Österreich noch attraktiver: Der Staat hat einen Nullsteuersatz für PV-Anlagen eingeführt. Für dich als Kunde bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung beim Kauf und bei der Installation von Solartechnik — vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt.
In diesem Beitrag erfährst du, wann der Nullsteuersatz gilt, wer davon profitieren kann und welche Voraussetzungen du beachten musst, um diese steuerliche Förderung optimal zu nutzen.
Nullsteuersatz für Photovoltaik: Was gilt seit 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 ein Umsatzsteuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen. Die Regelung betrifft:
- Lieferungen von Photovoltaikmodulen
- Innergemeinschaftliche Erwerbe
- Einfuhren
- Installationen von PV-Anlagen
Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Januar 2026 erfolgen und sich an Betreiber von Photovoltaikanlagen richten.
Zeitraum: Wann der Nullsteuersatz angewendet wird
Die steuerliche Begünstigung ist zeitlich begrenzt. Sie gilt ausschließlich für Transaktionen, die innerhalb des festgelegten Förderzeitraums stattfinden.
Wichtig:
- Gültig für Käufe und Installationen zwischen 31.12.2023 und 01.01.2026
- Lieferung und relevante Komponenten müssen im Förderzeitraum erfolgen
- Außerhalb dieses Zeitraums fällt wieder reguläre Umsatzsteuer an
Zielgruppe: Wer vom Nullsteuersatz profitieren kann
Die Regelung richtet sich an Betreiber von Photovoltaikanlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Begünstigt sind Anlagen:
- Auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
- Bei Gebäuden von Körperschaften öffentlichen Rechts
- Bei gemeinnützigen Organisationen
- Bei kirchlichen Einrichtungen
Zusätzlich gilt:
- Maximale Anlagenleistung: 35 kWp
- Anlage muss einem begünstigten Gebäude zugeordnet sein
Nachweis der Betreiberrolle
Um den Nullsteuersatz in Anspruch zu nehmen, musst du gegenüber dem Onlineshop eine Bestätigung abgeben, dass du der tatsächliche Betreiber der Photovoltaikanlage bist.
Im Bestellprozess wird in der Regel eine schriftliche Erklärung benötigt, in der du bestätigst:
- Die Anlage wird auf oder bei einem begünstigten Gebäude installiert
- Die Leistung überschreitet nicht 35 kWp
- Bis Ende 2023 wurde kein Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beantragt
Risiko der Nachprüfung
Die steuerliche Begünstigung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Sollten diese im Rahmen einer späteren Prüfung (z. B. durch eine Außenprüfung) nicht erfüllt sein, kann die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Das bedeutet:
- Die Angaben im Bestellprozess müssen korrekt und vollständig sein
- Bei falschen Angaben kann die Steuer rückwirkend berechnet werden
- Kunden erklären sich mit dieser Möglichkeit im Bestellprozess einverstanden
Finanzielle Vorteile für Kunden
Der Nullsteuersatz reduziert die Investitionskosten für Photovoltaik erheblich und macht Solarenergie noch attraktiver.
Typische Vorteile:
- Keine Umsatzsteuer auf PV-Module und Installation
- Schnellere Amortisation der Anlage
- Mehr Eigenverbrauch bei geringeren Einstiegskosten
- Langfristige Einsparungen durch selbst erzeugten Strom
Diese Förderung schafft eine besonders günstige Gelegenheit, in erneuerbare Energie zu investieren und gleichzeitig Energiekosten langfristig zu senken.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur steuerlichen Regelung und zu den Voraussetzungen findest du beim Bundesministerium für Finanzen.